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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und gehen dem Empfänger ausschließlich aufgrund einer Anfrage oder eines uns erteilten Auftrages zu. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher eine Haftung nicht übernommen werden. Zwischenvermietung bzw. -verkauf bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Die Angebote und Mitteilungen sind nur für den vom Makler genannten Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne Zustimmung des Maklers nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Empfänger für den uns entstandenen Schaden in Höhe der Provision, auch wenn der Empfänger Bevollmächtigter ist.

3. Für den Fall der Kenntnis des Objekts bzw. des Eigentümers des Objekts hat der Empfänger diesen Umstand dem Makler unverzüglich unter Angabe der Informationsquelle mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Angebot an den Empfänger im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Wird dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten ebenfalls angeboten, ist er verpflichtet, den Anbieter auf die durch uns erlangte Vorkenntnis hinzuweisen.

4. Der Empfänger dieses Exposés hat den Makler unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des vom Makler nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu zahlen, wenn der Vertrag zu von unserem Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wurde, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird. Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen. Der Erwerb des Objekts im Wege des Erbbaurechts oder Erbpacht usw. steht einem Verkauf gleich.

6. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Vertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Eigentümer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

7. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit Creditreform Mecklenburg-Vorpommern von der Decken KG, Rahlstedter Straße 27, 19057 Schwerin, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform.                                                                                                                                                                                                                                                                          Weitere Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie unter www.creditreform.de/mv/datenschutz

8. Ist ein Teil unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Schwerin.

 

Crivitz, 1. Januar 2023

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